Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Partnerintegration

HomeToGo hat diese AGB aktualisiert (Version 7). Änderungen gelten innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe, die am 1. Dezember 2021 erfolgt, sofern der Partner einer früheren Version zugestimmt hat.


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Partnerintegration („AGB“) und die jeweilige Vereinbarung über individuelle Konditionen, die durch schriftliche Vereinbarung, E-Mail, über eine technische Schnittstelle oder auf anderem Wege (einschließlich der jeweiligen Anhänge (sofern vorhanden), „Auftrag“) zwischen Ihnen („Partner“) und der HomeToGo GmbH („HomeToGo“, Partner und HomeToGo jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam „Parteien“) geschlossen werden, bilden zusammen eine rechtsverbindliche Vereinbarung („Vereinbarung“) über den Vertrieb von Reiseunterkünften, insbesondere Ferienwohnungen und -häuser, Vermietungsangebote für Ferienunterkünfte oder Hotels („Angebote“). 

I. Begriffsbestimmungen und Erwägungsgründe zum Abschluss der Vereinbarung

a. HomeToGo. HomeToGo ist eine online Marktplatzplattform, Metasuche- und Buchungs-Engine, die Angebote zahlreicher Anbieter und Leistungserbringer weltweit aggregiert und vertreibt.

„HomeToGo Gruppe“ umfasst für die Zwecke dieser Vereinbarung alle gegenwärtigen oder zukünftigen Unternehmen, die von HomeToGo direkt oder indirekt kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle von HomeToGo stehen und gegenwärtige oder zukünftige Unternehmen Unternehmen, in deren Besitz HomeToGo direkt oder indirekt steht oder von denen HomeToGo kontrolliert wird. 

HomeToGo kann nach eigenem Ermessen ihren Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung (oder Teilen davon) durch ein Unternehmen der HomeToGo Gruppe („Unternehmen der HomeToGo Gruppe“) nachkommen und das jeweilige Unternehmen der HomeToGo Gruppe hat das Recht, die Erfüllung von Verpflichtungen, die durch den Partner unter dieser Vereinbarung eingegangen werden, zu beanspruchen und durchzusetzen. 

Angebote, die von der HomeToGo Gruppe aggregiert werden, werden über mehrere Web- und/oder App-Dienste, die von der HomeToGo Gruppe oder einem vertraglichen Vertriebspartner innerhalb des HomeToGo Vertriebsnetzwerks betrieben werden, („HomeToGo Plattform“) vertrieben. 

b. Partner. Der Partner betreibt auf einer oder mehreren Websites und/oder mobilen Apps einen Webservice, der Nutzern Angebote zur Verfügung stellt („Partner-Plattform“), oder nutzt andere Mittel, um Angebote (indirekt) über das Internet zu vertreiben.     

c. Auftrag. Um seine Angebote über die HomeToGo Plattform verbreiten zu lassen, muss der Partner den Auftrag ausfertigen und bei HomeToGo einreichen. HomeToGo steht es frei, den Auftrag zu akzeptieren. Im Auftrag vereinbaren die Parteien die Einzelheiten der Vergütung, den Umfang des Vertriebs, das Berichterstattungs- und Abrechnungsverfahren sowie andere individuelle Vereinbarungen (sofern zutreffend), sofern diese von den AGB abweichen. Ein Auftrag ist für die Parteien verbindlich und unterliegt keinem Rücktritts- oder Kündigungsrecht, außer wie unter Abschnitt 10 dieser Vereinbarung vorgesehen. 

d. Opt-In. Falls der Partner eine Software zur Vermietungsverwaltung von Unterkünften, ein globales Vertriebssystem oder eine vergleichbare Software, Technologie oder digitale Plattform verwendet, beispielsweise über ein Channel Management- und/oder Objektverwaltungssystem („Software“ und der Anbieter solch einer Software ein „Softwareanbieter“) zur Verbindung mit der HomeToGo Plattform nutzt, akzeptiert der Partner, soweit dies über die Software verfügbar ist, diese AGB über ein Auswahlfeld oder eine andere technische Opt-In-Lösung („Opt-In“). Sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen, gelten alle Bestimmungen dieser AGB gleichermaßen für den Opt-In und den Partner, der eine Software nutzt.     


II. Rechte und Pflichten des Partners   

a. Partnerangebote und Partnerdaten. Der Partner autorisiert und beauftragt die HomeToGo Gruppe auf der HomeToGo Plattform die Angebote und die entsprechenden Inhalte und Daten, die von dem Partner bereitgestellt werden, („Partnerangebote“) anzuzeigen und zu bewerben. Der Partner stellt alle verfügbaren Informationen und sämtliche Daten, die zum (Weiter-) Vertrieb, der Anzeige und Bewerbung der Partnerangebote auf der HomeToGo Plattform benötigt werden, („Partnerdaten“) kostenlos und ohne technische Abfragebeschränkungen zur Verfügung. Die Partnerdaten enthalten in dem von der HomeToGo Gruppe gewünschten Umfang sämtliche Merkmale eines Objekts/einer Unterkunft, Texte, Bilder/Fotos, Geodaten, Preise, Zahlungs- und Stornierungsdaten, Verfügbarkeiten, falls erforderlich Deep Links (zu den Seiten mit Einzelheiten der Partnerangebote auf der Partner-Plattform), erforderliche gültige vorgeschriebene Lizenz- oder Registrierungsnummern (sofern zutreffend, abhängig von lokalen rechtlichen Erfordernissen in den Regionen, in denen die Partnerangebote liegen) und, soweit verfügbar, Kundenbewertungen sowie Kundenrezensionen im Volltext, aber – aufgrund der DSGVO – keine personenbezogenen Daten.           

b. Rechtmäßigkeit der Partnerdaten. Die Partnerdaten dürfen nur Daten, insbesondere Bilder/Fotos und Texte, enthalten, an denen (i) der Partner die notwendigen Rechte zur Verbreitung und Nutzungsrechtseinräumung und des geistigen Eigentums, wie in Abschnitt 3 (d) dargelegt, hält; und (ii) die gegen keine Rechte Dritter und nicht gegen geltendes Recht oder Vorschriften verstoßen. Der Partner muss sämtliche zwingenden Erfordernisse, Gesetze, Regelungen und andere Gesetze und Vorschriften unter Bundes-, lokalem oder städtischem/kommunalem Recht, die für die Vermietung, Vermittlung, Veröffentlichung und/oder Bewerbung von Angeboten online gelten („Tourismusvorschriften“), einhalten. Wenn eine Behörde, geltendes Recht oder eine Vorschrift eine offizielle Genehmigung oder Lizenz des lokalen Objekts/der Unterkunft erforderlich macht, muss der Partner sicherstellen, dass alle solchen rechtlichen Erfordernisse für die bereitgestellten Partnerangebote erfüllt werden. Der Partner garantiert und haftet vollumfänglich dafür, dass der Mietpreis (einschließlich der angezeigten Preiskomponenten und jedwede für den Kunden anfallenden Gebühren, Steuern, Kurtaxen oder andere Kosten) und die Beschreibung der Partnerangebote richtig und gültig sind und bis zur Bestätigung der Buchung durch den Partner (oder dessen Bestandslieferanten) gleich bleiben. Der Partner wird die Verfügbarkeiten und Preise der Partnerangebote mindestens einmal täglich aktualisieren.

c. Preiskomponenten. Die von dem Partner (als Teil der Partnerdaten) bereitgestellten Preise müssen deutlich erkennbar obligatorische und optionale Kostenpositionen und Preiskomponenten ausweisen, die in dem Endpreis der Unterkunft enthalten sind. Das bedeutet, dass der Partner alle Komponenten des Endpreises (Mietpreis, zusätzliche Kosten, Rabatte usw.) der HomeToGo Gruppe ungeachtet dessen bereitzustellen hat, ob sie nach der Buchung oder vor Ort zu bezahlen sind. 

d. Inventar. Die Parteien vereinbaren eine vollständige Integration des Bestands/Inventars. Der Partner stellt daher sicher, dass die Partnerdaten stets korrekt und aktuell sind und auf keinen Fall weniger Partnerangebote (die Mindestanzahl, wie im Auftrag angegeben, mit einer Abweichungstoleranz von 5 %, sofern zutreffend), weniger Informationen oder weniger Daten oder Informationen pro Partnerangebot enthalten, als bisweilen auf der Partner-Plattform angezeigt werden können. Die HomeToGo Gruppe ist berechtigt, die Genauigkeit und Vollständigkeit der Partnerdaten mittels angemessener manueller und technischer Prüfungen der Partner-Plattform nach eigenem Ermessen zu verifizieren. 

e. Partner-Feed. Für den Vertrieb auf der HomeToGo Plattform stellt der Partner Partnerdaten über API, statischen Feed oder eine andere virtuelle Schnittstelle, wie durch die HomeToGo Gruppe gefordert, („Partner-Feed“) oder, sofern zutreffend, über die Software zur Verfügung. HomeToGo kann ein oder mehrere Unternehmen der HomeToGo Gruppe damit beauftragen, direkt mit dem Partner-Feed oder der Software die Verbindung herzustellen und der Partner wird solch eine Konnektivität zu dem Unternehmen der HomeToGo Gruppe unterstützen. Soweit zutreffend, wird HomeToGo oder ein Unternehmen der HomeToGo Gruppe dem Partner die aktuellste Version der technischen Spezifikationen des Partner-Feeds bereitstellen. Der Partner kommuniziert Änderungen des Partner-Feeds oder der Software mindestens 21 Tage vor Inkrafttreten an HomeToGo oder das Unternehmen der HomeToGo Gruppe, um es der HomeToGo Gruppe zu ermöglichen, alle notwendigen Anpassungen rechtzeitig zu implementieren. Der Partner wird HomeToGo bzw. dem Unternehmen der HomeToGo Gruppe insbesondere unverzüglich über einen drastischen Rückgang von mehr als 10 % (im Einzelfall oder als Folge einer Reihe von Ereignissen innerhalb eines Monats) der Anzahl an Partnerangeboten, die über den Partner-Feed oder die Software bereitgestellt werden, informieren. In diesem Fall handeln die Parteien die Vergütung gemäß dem aktuellen Auftrag unter Berücksichtigung der neuen Inventarzahlen neu aus.

f. Technische Integration. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, notwendige technische und geschäftliche Unterstützung mit schnellen Reaktionszeiten (maximal 24 Stunden) bereitzustellen, sobald das Onboarding durch HomeToGo bzw. das jeweilige Unternehmen der HomeToGo Gruppe initiiert wurde. Der Partner wird der HomeToGo Gruppe innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Einreichung des notwendigen HomeToGo IT-Fragebogens im Rahmen des Onboardings alle erforderlichen Anmeldedaten für den Partner-Feed und Zugang zum gesamten Live-Inventar bereitstellen. Falls eine Diskrepanz zwischen dem durch den Partner bereitgestellten Live- und Test-Inventar, die durch den Partner bereitgestellt werden, bestehen sollte, aufgrund derer die HomeToGo Gruppe möglicherweise ein zusätzliches Onboarding und/oder zusätzliche Entwicklungsdienste für die technische Integration durchführen muss, wird der Partner der HomeToGo Gruppe die Kosten für solche Entwicklungsdienste auf Grundlage des Stundensatzes des Entwicklers für deren zusätzliche Integrationskosten erstatten. Da die technische Integration des Partners und/oder der Partnerangebote durch die HomeToGo Gruppe eine Vorabinvestition darstellt, außer wenn der Partner eine Software zur Verbindung mit der HomeToGo Plattform verwendet, ist die HomeToGo Gruppe berechtigt, eine Servicegebühr in der im Auftrag angegebenen Höhe zu berechnen, sofern der von dem Partner erzielte Jahresnettoumsatz unter dem im Auftrag angegebenen Mindestzielumsatz bleibt.

g. Integration von Cookies. Für den Fall, dass der Partner so integriert ist, dass ein vollständiger Check-Out-Prozess („On-Site-Booking“), einschließlich einer Buchungsanfrage, die an den Partner gesendet wird, für den Kunden (wie unten definiert) auf der HomeToGo Plattform nicht möglich ist, erklärt sich der Partner damit einverstanden, Cookies oder andere Tracking Technologien mit einer Mindestlebensdauer von 30 Tagen in die Partner-Plattform zu integrieren, so dass alle Buchungen, Anfragen und/oder damit in Verbindung stehende Aktionen, die während dieses Zeitraums von Nutzern durchgeführt werden, die ein Partnerangebot angeklickt haben und über einen Link von der HomeToGo Plattform zu der Partner-Plattform geleitet wurden, nachverfolgt werden können. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, Cookies oder andere Tracking Technologien der HomeToGo Gruppe zu integrieren und zu erhalten. Falls die Partner-Plattform auch Buchungen oder Anfragen per Telefon anbietet, ist der Partner verpflichtet, über eine spezielle, nachverfolgbare Telefonleitung, Nutzer zu identifizieren, die von der HomeToGo Gruppe vermittelt wurden.

h. Berichte. Falls der Partner auf eine Weise integriert ist, die keine On-Site-Buchung ermöglicht, muss der Partner sich nach besten Kräften bemühen, einen API-Abruf zu ermöglichen, über den die HomeToGo Gruppe den Live-Status sämtlicher Buchungen, die über die HomeToGo Plattform generiert wurden, abrufen kann. Falls solch ein API-Abruf für den Partner nicht technisch machbar ist, wird der Partner der HomeToGo Gruppe tägliche Statistiken/Verkaufsübersichten zu allen relevanten Click-Outs, Buchungen, Stornierungen, Anfragen oder anderen Transaktionen, die in Bezug auf Partnerangebote generiert wurden („relevante Transaktion“) über ein Online-Dashboard, per E-Mail oder auf anderem Wege in dem von der HomeToGo Gruppe definierten Format (das bisweilen von der HomeToGo Gruppe gefordert werden kann), wie im Auftrag vereinbart, bereitstellen („Konvertierungs-Report“). Sofern technisch machbar und von der HomeToGo Gruppe nicht anders gefordert, führt der Partner in dem Konvertierungs-Report auf: (i) die IDs der Partnerangebote, (ii) die Check-in und Check-out Daten, (iii) die Preise, (iv) die anzuwendende Provisionsbasis pro Buchung und/oder Stornierung (sofern zutreffend) und (v) die entsprechenden Klick-IDs der HomeToGo Gruppe.

i. Geistiges Eigentum. Der Partner akzeptiert und respektiert das Urheberrecht und die geistigen Eigentumsrechte der HomeToGo Gruppe, ihrer Beteiligungsgesellschaften und anderer Unternehmen oder Privatpersonen, die von der HomeToGo Gruppe beschäftigt oder beauftragt werden. Die Parteien vereinbaren, dass der Partner keine Lizenz oder Unterlizenz an solchen Rechten unter dieser Vereinbarung erhält. Dem Partner ist es daher unter keinen Umständen gestattet, diese Rechte zu veräußern, Lizenzen an ihnen zu gewähren oder sie anderweitig zu belasten oder Dritten zu überlassen, sie zu verwenden oder zu nutzen. 

j. Mietverträge. Das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer/Reisenden (z.B. Mietverträge), das jeder Buchung zugrunde liegt, die über ein Partnerangebot generiert wurde, muss direkt zwischen dem Partner (oder dessen Erbringer von Inventar) und dem Nutzer/Reisenden, der das Urlaubsobjekt/die Unterkunft, das bzw. die in dem Partnerangebot enthalten ist, gebucht hat („Kunde“) bestehen. Alle externen Transaktionen mit dem Kunden müssen durch den Partner (oder dessen Bestandslieferanten) ausgeführt werden, sofern nicht zwischen dem Partner und HomeToGo oder einem Unternehmen der HomeToGo Gruppe anderweitig vereinbart. Der Partner ist (bzw. seine Bestandslieferanten sind) vertraglich verpflichtet, den vollständigen Buchungsvorgang, einschließlich Sammlung der Buchungen, Stornierungen oder sonstigen Kundenbetreuung, abzuwickeln. Unbeschadet des Vorstehenden ist die HomeToGo Gruppe – nach freiem Ermessen von HomeToGo – berechtigt (manche oder alle) Teile des Buchungs- oder Anfragevorgangs als On-Site-Buchung direkt auf der HomeToGo Plattform zu implementieren. Dies umfasst insbesondere Sammlung, über die HomeToGo Plattform, und Übertragung an den Partner von anfrage- oder buchungsbezogenen Kundendaten in eigenem und/oder im Namen des Partners. Die Parteien bestätigen, dass die HomeToGo Gruppe insbesondere in Hinsicht auf das Sammeln und Weiterleiten von Zahlungsinformationen Drittdienstleister in Anspruch nehmen kann, und sie sind bereit, mit solchen Dienstleistern und/oder zwischen den Parteien in dem erforderlichen Umfang Vereinbarungen abzuschließen.

k. Stornierung von Buchungen. Falls der Partner eine Buchung storniert, insbesondere aus technischen Gründen (z.B. inkorrekte Preise oder Verfügbarkeiten, die dem Kunden angezeigt werden), muss der Partner den Kunden unverzüglich über die Stornierung und den Grund dafür benachrichtigen und dem Kunden eine adäquate Lösung als Alternative anbieten. Falls der Preis für die alternative Unterbringung höher als der Preis der stornierten Buchung ist oder falls dem Kunden aus der Stornierung weitere Kosten entstehen, kann der Kunde diese Mehrkosten von dem Partner (oder dessen Bestandslieferanten) je nach dem geltenden Recht, dem Anspruch und den zugrunde liegenden vertraglichen Bestimmungen fordern. Der Partner muss die HomeToGo Gruppe unverzüglich per E-Mail an [email protected] benachrichtigen und die Stornierung entweder über API (sofern technisch machbar) oder im Rahmen des jeweiligen Konvertierung-Reports (gemäß Abschnitt 2 (h)) melden.

l. Bevollmächtigung. Der Partner garantiert, dass der Unterzeichner des Auftrags und die Person, die einem Opt-In zustimmt und/oder einen Opt-In einreicht, über die erforderliche Vollmacht verfügt, um den Partner an diese Vereinbarung zu binden, sie gelesen und verstanden hat und sich im Namen des Partners damit einverstanden erklärt hat, und dass die Umsetzung der Vereinbarung nicht im Widerspruch zu anderen vertraglichen Vereinbarungen des Partners steht. 


III. Rechte und Pflichten von HomeToGo

a. HomeToGo Dienste. Als Gegenleistung für sämtliche anfallenden Gebühren und Provisionen und vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Partner ermöglicht die HomeToGo Gruppe die Verbreitung der Partnerangebote über die HomeToGo Plattform.

b. Identische Angebote. Die HomeToGo Gruppe ist berechtigt, die Partnerangebote zusammen mit Angeboten und/oder Produkten anderer Partner anzuzeigen und zu bewerben, insbesondere wenn diese Angebote identisch sind. Der Partner kann keine Exklusivität beanspruchen.

c. Verbreitung. Im Rahmen des Auftrags bestätigt der Partner und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass es der HomeToGo Gruppe frei steht, sämtliche Partnerangebote an vertragliche Vertriebspartner innerhalb des HomeToGo Vertriebsnetzwerks (weiter) zu vertreiben und zu bewerben, nach freiem Ermessen über Verweislinks in Funktionen (z.B. Widget im Suchbereich, Pop-/Tab-Unders, Inline-/End-of-Result Anzeigen oder andere Anzeigenplatzierungen), White Labels, API oder über andere technische Lösungen. Zur Beseitigung jeden Zweifels: Solche Funktionen mit Verweislinks können auf jedem Teil der HomeToGo Plattform nach freiem Ermessen der HomeToGo Gruppe platziert werden und Nutzer zu der Partner-Plattform, die die Suchergebnisse des Partners für die ausgewählten Suchkriterien anzeigt, weiterleiten. Sofern der Partner jedoch einen begründeten Einwand gegen ein bestimmtes Vertriebsarrangement oder einen bestimmten Vertriebskanal hat, wird der Partner dies der HomeToGo Gruppe umgehend schriftlich mitteilen und die Drittplattform oder Website angeben, von der der Partner die Partnerangebote entfernen zu lassen oder zurückzuhalten wünscht. Die HomeToGo Gruppe wird wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen unternehmen, um solche Partnerangebote zeitnah zu entfernen oder zurückzuhalten und wird von einer weiteren Verbreitung solcher Partnerangebote über den bestimmten Kanal, soweit dies in vertretbarem Rahmen praktikabel ist, absehen.

d. Geistige Eigentumsrechte, Lizenz. Der Partner gewährt der HomeToGo Gruppe hiermit nicht ausschließliche, geografisch unbegrenzte, unentgeltliche Nutzungsrechte an den Partnerdaten, einschließlich (ohne Einschränkung): 

  • das Recht, alle oder einen Teil der Partnerdaten zu speichern, zu kopieren, zu reproduzieren, zu verbreiten, zu veröffentlichen, anzuzeigen und anderweitig zu nutzen, um die Dienste unter dieser Vereinbarung zu erbringen, auch in Verbindung mit Produkten oder Vertriebsdiensten der HomeToGo Gruppe, einschließlich (ohne Einschränkung) das Recht, die Partnerdaten im Nachbuchungsprozess der HomeToGo Gruppe anzuzeigen, sofern erforderlich auch über die Laufzeit dieser Vereinbarung hinaus; 
  • das Recht, Texte, Bilder/Fotos und Merkmale zu bearbeiten sowie ihre eigenen Add-Ons zum Zweck der Verbesserung der Präsentation und/oder der Optimierung der Integration der Partnerangebote auf/in der HomeToGo Plattform zu entwickeln;
  • das Recht, alle unbearbeiteten und bearbeiteten Partnerdaten zu Zwecken der Werbung, PR und Wiedervermarktung (online, offline, in elektronischer und/oder gedruckter Form) sowie zur Erstellung statischer Landing Pages, die auf der HomeToGo Plattform zugänglich sind, zu verwenden; zur Beseitigung jeden Zweifels: Partnerdaten (u.a. Bilder/Fotos) können eigenständig mit oder ohne Bezugnahme auf das Angebot verwendet werden;
  • das Recht, alle unbearbeiteten oder bearbeiteten Partnerdaten zu Werbezwecken mit Dritten zu teilen, z.B. Suchmaschinen oder Social Media Plattformen; dies beinhaltet ausdrücklich (ist aber nicht beschränkt auf) Integration der Partnerdaten über die HomeToGo Gruppe in den Anzeigenformaten Dritter, wie etwa (aber nicht beschränkt auf) dynamische Banner, Urlaubsvermietungslisten, Online-Anzeigen und andere Online-Marketing-Formate, sofern erforderlich durch notwendige Anpassungen der Partnerdaten;      
  • das Recht, Partnerdaten mit Daten zusammen zu führen oder abzugleichen, die von anderen Partnern oder Vertragsparteien der HomeToGo Gruppe bereitgestellt werden (insbesondere u.a. für Mehrfachbuchungsangebote oder Suchergebnisse, Bündelung von Tarifen, Paketierung mit anderen Arten von Reiseleistungen);     
  • das Recht, Partnerdaten in Verbindung mit Daten anderer Partner zu extrahieren, zu kompilieren und zu aggregieren, solange solch eine Extrahierung, Aggregierung oder Kompilierung Daten auslässt, die die Identifikation des Partners, seiner Kunden oder einer Privatperson, eines Unternehmens oder einer Organisation ermöglichen würde, und solche aggregierten Daten zu verwenden oder zu modifizieren und basierend auf solchen aggregierten Daten abgeleitete Arbeitsergebnisse zu erstellen, einschließlich aller Berichte, Statistiken oder Analysen, ausschließlich zum Bereitstellen und der Verbesserung der von der HomeToGo Gruppe unter dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen und um den Partnern beratende und analytische Informationen bereitzustellen;
  • das Recht, die Partnerdaten zu speichern und zu halten und sie zu verwenden, um Verteidigungsmittel gegen Rechtsforderungen auch über die Laufzeit dieser Vereinbarung hinaus geltend zu machen und/oder zu verfolgen, soweit dies von der HomeToGo Gruppe für notwendig oder angemessen erachtet wird; 
  • das Recht, den Geschäftsnamen des Partners, die eingetragenen und nicht eingetragenen Marken des Partners, einschließlich von Logos, die auf der HomeToGo Plattform angezeigt werden, zu verwenden, und das Recht, den Partner als einen Referenzpartner in den Medien und für jedwede andere kommerziellen Zwecke zu nennen;
  • das Recht, die Partnerdaten Dritten, die als Subunternehmer oder ausgelagerte Datenverarbeiter der HomeToGo Gruppe handeln, sowie vertraglichen Vertriebspartnern innerhalb der HomeToGo Plattform und anderen Kooperationspartnern der HomeToGo Gruppe zur Anzeige und Bewerbung der Partnerangebote für die in dieser Vereinbarung erwähnten Zwecke offenzulegen; zur Beseitigung jeden Zweifels: die HomeToGo Gruppe kann die gewährten Rechte an ihre vertraglichen Vertriebspartner innerhalb der HomeToGo Plattform in Unterlizenz vergeben, um die Leistungen und den Vertrieb unter dieser Vereinbarung zu erbringen.

e. Sortierreihenfolge der Suchergebnisse. Das Erscheinen der Partnerangebote auf den Suchergebnisseiten der HomeToGo Plattform basiert auf einem dynamischem, selbstlernendem Algorithmus und kann aufgrund einer Reihe von Faktoren variieren. Einer dieser Faktoren umfasst die besondere Kombination der Suchkriterien, die von jedem Nutzer der HomeToGo Plattform eingegeben werden. Diese Kriterien können Variablen enthalten, wie Reiseziel, Preis, Anzahl der Gäste, Art der Unterbringung, bestimmte Objekt-/Unterbringungs- und Komfortmerkmale. Die Sortierungsreihenfolge der Partnerangebote in einem Satz von Angeboten, die in Reaktion auf die anfängliche Nutzeranfrage ausgegeben wird, kann weiterhin von nutzergewählten Sortierungspräferenzen (d.h. Beliebtheit, Wert, Gästebewertungen/Rezensionen), dem für ein bestimmtes Angebot geltendem Vergütungsmodell sowie anderen Variablen, die Parameter enthalten, wie die Bewertung unter ähnlichen Objekten und Gesamtleistungsmetriken, beeinflusst werden. Um die Funktionalität jeder Suchanfrage zu gewährleisten, kann die HomeToGo Gruppe die Anzahl der angezeigten Suchergebnisse beschränken, wenn sie ein zweckmäßiges Maximum übersteigt.

IV. Vergütung und Zahlung

a. Gebühr. Für die von der HomeToGo Gruppe unter dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen zahlt der Partner eine Vergütung („Gebühr“), die im Auftrag, einschließlich einem Opt-In, individuell vereinbart wird, an HomeToGo oder – nach alleinigem Ermessen von HomeToGo – an den Unternehmen der HomeToGo Gruppe, der die jeweilige Leistung (oder Teile davon) erbringt.                     

b. Stornierungsgebühr. Im Falle einer Buchungsstornierung, wie in Abschnitt 2 (j) beschrieben, zahlt der Partner dem Softwareanbieter oder dem jeweiligen Unternehmen der HomeToGo Gruppe (je nach dem in Abschnitt 4 (c) und (d) dargelegtem Rechnungsstellungsverfahren) eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der von dem Partner für diese bestimmte Buchung zu zahlenden Gebühr zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. 

c. Rechnungsstellung. Vor dem 10. Tag jeden Monats sendet die auf dem Auftrag angegebene Partei der jeweils anderen Partei eine Rechnung/Verkaufsübersicht oder Gutschrift mit den relevanten Transaktionen des Vormonats in einem von der HomeToGo Gruppe zu definierenden Format („Rechnung“). Falls ein Unternehmen der HomeToGo Gruppe die Leistungen erbringt und befugt ist, die Gebühr zu erhalten, kann von oder an das jeweilige Unternehmen der HomeToGo Gruppe eine entsprechende Rechnung für solche Leistungen (oder Teile davon) gestellt werden. Soweit dies von der HomeToGo Gruppe gefordert wird, wird der Partner sich nach besten Kräften bemühen, einen elektronischen Rechnungsprozess zur Übertragung/dem Empfang von Buchungsberichten/Klick-Reports/Gutschriften und/oder Rechnungen zu implementieren. 

d. Rechnungsstellung über Softwareanbieter. Falls HomeToGo und der jeweilige Softwareanbieter ein gemeinsames Abrechnungsverfahren vereinbart haben, das auch für den Partner gilt, findet das in Abschnitt 4 (c) dargelegte Verfahren für den Partner keine Anwendung. Stattdessen hat der Partner dafür Sorge zu tragen, dass der Softwareanbieter sämtliche Gebühren für alle relevanten Transaktionen des Partners monatlich erhebt und an das jeweilige Unternehmen der HomeToGo Gruppe (mit entlastender Wirkung für den Partner) ausbezahlt. 

e. Fälligkeit der Zahlung. Die Zahlung der in der Rechnung aufgeführten Gebühren erfolgt in dem Monat, in dem die Rechnung gestellt wurde, kostenfrei durch Überweisung auf das Bankkonto von HomeToGo oder eines Unternehmens der HomeToGro Gruppe, wie im Auftrag oder in der Rechnung angegeben. Unter dieser Vereinbarung fällig gewordene Zahlungen des Partners, die bis zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin nicht erhalten wurden, können Verzugszinsen in Höhe von 4% des ausstehenden Saldos pro Monat unterliegen.

V. Vertraulichkeit und Datensicherheit

a. Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Partei direkt oder indirekt von der anderen Partei oder deren Beteiligungsgesellschaften erhält, insbesondere in Bezug auf Nutzer, Kunden oder potenzielle Kunden, personenbezogene Daten, Vertragsentwürfe, Dokumente, Medien, Grafiken, technische Informationen, Informationen zu wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen und andere mündliche oder schriftliche Nachrichten. Die empfangende Partei muss (i) die Offenlegung von Vertraulichen Informationen auf ihre Direktoren, leitenden Angestellte, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter („Vertreter“) beschränken, die diese Vertraulichen Informationen in Verbindung mit der Umsetzung dieser Vereinbarung, und ausschließlich zu diesem Zweck, kennen müssen; (ii) ihre Vertreter über die proprietäre Natur der Vertraulichen Informationen und die in dieser Vereinbarung dargelegten Pflichten in Kenntnis setzen, (iii) es erforderlich machen, dass Vertreter durch schriftliche Vertraulichkeitsbeschränkungen, die nicht weniger streng als die hierin enthaltenen sein dürfen, verpflichtet werden, und (iv) die volle Haftung für Handlungen oder Unterlassungen ihrer Vertreter entgegen den Pflichten unter dieser Vereinbarung übernehmen; (v) alle Vertraulichen Informationen durch einen angemessenen Sorgfaltsgrad, aber nicht weniger als die Sorgfalt, die sie zur Sicherung ihrer eigenen Vertraulichen Informationen aufwendet, vertraulich halten; und (vi) sie darf Vertrauliche Informationen, die sie von Dritten erhält, (außer wie anderweitig hierin geregelt) nicht offenlegen. 

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die

  • sich bereits rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befanden, die zum Zeitpunkt der Offenlegung der Informationen keiner Vertraulichkeitsverpflichtung der offenlegenden Partei gegenüber unterlag;
  • zum Zeitpunkt der Offenlegung an die empfangende Partei öffentlich bekannt sind oder später auf andere Weise als der Folge einer Handlung oder Unterlassung durch die empfangende Partei oder deren Vertreter durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung bekannt werden;
  • rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der keiner Vertraulichkeitspflicht unterliegt;
  • durch schriftliche Erklärung der offenbarenden Partei ausdrücklich genehmigt wurden;
  • aufgrund gesetzlicher Informationsoffenlegungspflichten offengelegt werden müssen.               

b. Datensicherheit. Der Partner muss gewährleisten, dass er sämtliche geltenden Datenschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union (DSGVO) und seines eigenen Landes (sofern zutreffend) einhält und die übertragenen Daten nur in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften verwendet. Die Parteien haben alle ihre Mitarbeiter schriftlich verpflichtet, alle geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Der Partner implementiert und unterhält ein angemessenes und sachgerechtes Niveau an technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen auf mindestens dem gleichen Niveau und mit mindestens der gleichen Sorgfalt, die er auch zum Schutz seiner eigenen Daten (aber nicht weniger als angemessene Sorgfalt) aufwendet. 

c. Offenlegungen. Zur Beseitigung jeden Zweifels: Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass die HomeToGo Gruppe Vertrauliche Informationen, einschließlich und ohne Einschränkungen, personenbezogene Daten (sofern in den Partnerdaten enthalten) Strafverfolgungsbehörden, Finanzbehörden, Behörden oder von öffentlichen Behörden beauftragten Agenturen, die administrative Verstöße oder Rechtsansprüche verfolgen, sowie, sofern zutreffend, Dritten, die hinreichend Forderungen aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte geltend machen, offenlegen kann, wenn die HomeToGo Gruppe Hinweise auf ein rechtswidriges oder missbräuchliches Verhalten des Partners hat oder auf Aufforderung durch Behörden sowie im Fall von Abmahnungen, die aus geistigen Eigentumsrechten, Urheber- oder Wettbewerbsrecht entstehen. Die HomeToGo Gruppe ist nicht verpflichtet, im Voraus zu prüfen, ob diese angeblichen Forderungen berechtigt sind. Offenlegung erfolgt, wenn dies der Durchsetzung der vertraglichen Vereinbarung dient oder aufgrund einer juristischen, offiziellen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist. Die HomeToGo Gruppe wird – soweit dies im Rahmen des Geschäftsverkehrs möglich und zumutbar ist – notwendige Maßnahmen ergreifen, um den Umfang der Datenoffenlegung auf ein Minimum zu begrenzen.     

VI. Haftung

a. Haftung für Partnerdaten. Der Partner garantiert, dass er im Besitz aller notwendigen Rechte an den Partnerdaten ist, insbesondere Inhalt, verlinkte Seiten und andere Informationen, auf die sich die HomeToGo Gruppe verlässt, um ihre Leistungen zu erbringen. Alle Informationen und Genehmigungen, die von dem Partner oder in seinem Namen bereitgestellt werden, müssen vollständig, richtig und aktuell sein. Die HomeToGo Gruppe haftet nicht für die Genauigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Glaubwürdigkeit der Partnerdaten. Dafür haftet der Partner selbst auf Grundlage der allgemeinen Gesetze. Der Partner stellt die HomeToGo Gruppe auf erste Anforderung von Ansprüchen Dritter und resultierendem Schadensersatz, der sich aus Forderungen Dritter in Verbindung mit Partnerdaten ergeben hat, oder weil der Partner (angeblich) Rechte verletzt hat oder durch die Partnerdaten, insbesondere seinen eigenen Inhalten, verlinkten Seiten, anderen Informationen oder Leistungen, Schaden verursacht hat, frei. Der Partner trägt die Kosten, die aus etwaigen juristischen Verfahren entstehen, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten oder sonstige Rechtsverfolgungskosten und die HomeToGo Gruppe wird von den entsprechenden Kosten vollständig freigestellt.

b. Haftung für Datensicherheit. Falls der Partner gegen Datensicherheitsvorschriften verstößt und dadurch einen Verlust für die HomeToGo Gruppe (einschließlich Imageverlust) verursacht, wird der Partner die HomeToGo Gruppe angemessen entschädigen und sie von Forderungen Dritter, die durch den Verstoß gegen diese Vereinbarung verursacht werden, freistellen.

c. Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für technische Störungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung (außer Zahlungsverpflichtungen), deren Ursache nicht in der Verantwortung oder unter der Kontrolle der Partei liegt, und nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. Höhere Gewalt beinhaltet, ohne Einschränkungen, höhere Gewalt Ereignisse, Arbeitskämpfe oder andere industrielle Störungen, systemische Ausfälle von Elektrizitäts-, Telekommunikations- oder anderer Versorgungseinrichtungen oder Denial-of-Service-Angriffe, andere Naturgewalten (z.B. Erdbeben, Stürme usw.), Blockaden, Embargos, Aufstände, Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit (einschließlich Pandemien und Epidemien), Akte oder Anordnungen von Regierungen. Dies gilt so lange, wie das jeweilige Ereignis anhält, und die Parteien werden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Erfüllung ihrer Verpflichtungen wieder aufzunehmen.

d. Verfügbarkeit. Die HomeToGo Gruppe garantiert nicht die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und Leistungen. Es steht der HomeToGo Gruppe frei, jederzeit und in dem notwendigen Umfang technische Wartungsarbeiten an der HomeToGo Plattform durchzuführen. 

e. Haftungsbeschränkung. HomeToGo haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, ungeachtet aus welchem Rechtsgrund, AUSSCHLIESSLICH vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen:

  • HomeToGo haftet uneingeschränkt für Forderungen unter dem deutschen Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie für Schäden auf Grundlage von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der HomeToGo Gruppe oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie der HomeToGo Gruppe, gewährleisteten Eigenschaften oder für arglistig verschwiegene Mängel;
  • HomeToGo haftet für jeden fahrlässigen Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht durch die HomeToGo Gruppe, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen. In dieser Hinsicht ist die Haftung von HomeToGo jedoch auf den Betrag des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens und in solch einem Fall auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Ereignis beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die eine ordnungsgemäße Umsetzung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung sich der Vertragspartner regelmäßig verlässt und es erwartet werden kann, dass er sich darauf verlässt.

AUSSER WIE IN DIESER VEREINBARUNG DARGELEGT HAFTET KEINE PARTEI DER ANDEREN GEGENÜBER FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER ODER BESONDEREN SCHADENSERSATZ, ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER DATENVERLUST, DER BZW. DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, SELBST WENN SOLCH EINE PARTEI IM VORAUS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCH EINER SCHÄDIGUNG HINGEWIESEN WURDE. 

f. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. AUSSER WIE IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH DARGELEGT, GIBT HOMETOGO KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSAGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE LEISTUNGEN, DIE HOMETOGO PLATTFORM ODER EINE DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDE VERBREITUNG ODER INTEGRATION; UND SCHLIESST, SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG, JEDWEDE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DURCHFÜHRUNGS- ODER GESCHÄFTSVERLAUFS ODER HANDELSVERWENDUNG AUSDRÜCKLICH AUS. 

VII. Compliance

a. Geschäftsgebaren. Der Partner muss ethische Geschäftsgrundsätze beachten und alle Gesetze, anderweitigen Vorschriften und Erfordernisse, die für den Partner gelten, einhalten. Dies gilt insbesondere, aber ohne Einschränkungen, für Vorschriften in Bezug auf Korruptionsbekämpfung, dem Kartellrecht, Datenschutz, der Bekämpfung von Geldwäsche, Kinderarbeit, Verhinderung von Terrorismus, Exportkontrollen und Sanktionen, Tourismusvorschriften sowie Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards. Die HomeToGo Gruppe hat ihre ethischen Geschäftsgrundsätze in dem HomeToGo Verhaltenskodex niedergelegt (der auf Anfrage des Partners zur Verfügung gestellt wird). Der Partner muss sich an die in dem HomeToGo Verhaltenskodex niedergelegten Grundsätze und Werte oder an die Regeln des eigenen Verhaltenskodex des Partners mit den gleichen oder sehr ähnlichen Standards halten.

b. Korruptionsbekämpfung. Der Partner gewährleistet und garantiert, dass an Amtsträger, Vertreter der Justiz, Mitarbeiter eines staatlich kontrollierten Unternehmens oder Mitarbeiter/Vertreter eines Unternehmens, das mit Wahrscheinlichkeit offizielles oder geschäftliches Verhalten unangemessen beeinflussen kann, direkt oder indirekt keine Zahlungen oder andere Vorteile angeboten, versprochen oder geleistet wurden oder werden. Dazu gehört auch die Ermöglichung von Zahlungen.

c. Exportkontrollen und Sanktionen. HomeToGo respektiert direkt anwendbare Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen und Embargos der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland („Sanktion(en)“) und erwartet vom Partner, dass er dies ebenfalls tut. Der Partner sichert hiermit zu und gewährleistet, dass für die Geschäftsbeziehung zwischen HomeToGo und dem Partner keine Sanktionen gelten; insbesondere sichert der Partner zu und garantiert, dass (i) der Partner und seine Gesellschafter, Direktoren, leitenden Angestellte oder Mitarbeiter keinen Sanktionen unterliegen, und (ii) der Partner über keinen Geschäftssitz, keine Immobilie und kein Bankkonto in einem sanktionierten Land verfügt.

d. Compliance-Garantie. Der Partner sichert zu und garantiert, das der Partner oder jedwede seiner Gesellschafter, Direktoren, leitenden Angestellten oder Mitarbeiter während der letzten drei Jahre (i) nicht wegen einer Straftat oder einem administrativen Verstoß in Bezug auf das Geschäft des Partners angeklagt wurde, (ii) nicht Gegenstand von Ermittlungen aufgrund von Betrug, Korruption, Verstößen gegen das Kartellrecht oder ähnlichen Delikten gewesen ist, (iii) aufgrund von Verstößen nicht auf einer Liste abgelehnter Parteien oder von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossener Parteien (schwarze Liste) geführt wird bzw. wurde, und (iv) nicht eine Person ist bzw. Personen sind, die wirtschaftlichen oder finanziellen Sanktionen unterliegt bzw. unterliegen, die von einer staatlichen Regierung oder internationalen Organisation verhängt wurden. Der Partner sichert zu und garantiert, dass die Zusicherungen und Garantieen unter diesem Buchstaben d auch in vollem Umfang für verbundene Unternehmen des Partners und deren Gesellschafter, Direktoren, leitende Angestellte oder Mitarbeiter gelten.

e. Compliance-Organisation. Der Partner garantiert, dass er geeignete Compliance-Maßnahmen implementiert hat, die dafür geeignet sind, Risiken der Nichteinhaltung der unter Buchstaben a, b und c erwähnten Vorschriften zu verringern. Der Partner sichert zu, seine Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und andere Geschäftspartner vertraglich zu verpflichten, die unter Buchstaben a, b und c dargelegten Grundsätze einzuhalten. Der Partner muss seine Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und anderen Geschäftspartner unter Berücksichtigung der in diesem Abschnitt 7 dargelegten Erfordernisse sorgfältig auswählen. 

f. Tourismusvorschriften. Der Partner sichert zu und garantiert, dass er sämtliche Tourismusvorschriften, die für sein Geschäft gelten, sei es in Bezug auf Transparenzerfordernisse gegenüber seinen Nutzern, die Bereitstellung von Informationen in den Partnerdaten, Kommunikation von Informationen an zuständige Behörden oder jedwede andere rechtlichen Verpflichtungen im Kontext von Tourismusvorschriften einhält. 

g. Meldepflicht. Ein vermuteter Verstoß gegen die Bestimmungen in Buchstaben a bis d durch den Partner oder eines seiner verbundenen Unternehmen, Vertreter und/oder Subunternehmer muss von dem Partner unverzüglich an HomeToGo gemeldet werden. Für den Fall, dass HomeToGo einen vermuteten Verstoß gegen die unter Buchstaben a bis d dargelegten Bestimmungen untersucht, muss der Partner vollumfänglich mit HomeToGo kooperieren.

h. Kündigungsrecht. Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen unter Buchstaben a bis d dieses Abschnitts als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung erachtet werden, was HomeToGo das Recht gibt, die Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. HomeToGo haftet nicht für Schäden, die der Partner als Folge solch einer Kündigung möglicherweise erleidet. HomeToGo ist auch zur Kündigung berechtigt, wenn der begründete Verdacht eines Verstoßes gegen die unter Buchstaben a bis d genannten Bestimmungen besteht.

i. Schadenersatz und Schadloshaltung. Im Fall eines Verstoßes gegen die Bestimmungen unter Buchstaben a bis d hat die HomeToGo Gruppe Anspruch auf Schadensersatz. Darüber hinaus hält der Partner die HomeToGo Gruppe in Bezug auf alle Forderungen, die von Dritten gestellt werden, sowie in Bezug auf sämtliche Strafen, Bußgelder, Sanktionen, Pfändungen oder andere Zahlungsaufforderungen, die von Behörden auf Grundlage von Verstößen gegen die unter Buchstaben a bis d genannten Bestimmungen durch den Partner angeordnet werden, frei.

j. Prüfungsrecht. HomeToGo hat das Recht auf Einsicht in alle Bücher, Jahresabschlüsse, Aufzeichnungen, Rechnungen und andere Geschäftsdokumente des Partners während den Geschäftszeiten, um Einhaltung der Bestimmungen unter Buchstaben a bis d in Bezug auf die Geschäftsbeziehung mit HomeToGo zu überprüfen („Prüfung“). HomeToGo wird den Partner vor der Prüfung benachrichtigen. HomeToGo wird für die Durchführung der Prüfung Fachleute einsetzen, die an das Berufsgeheimnis gebunden sind. Der Partner muss sicherstellen, dass er und seine Vertreter und Subunternehmer vollumfänglich kooperieren. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, die ihr in Verbindung mit der Prüfung entstehen, es sei denn, der Partner hat die Prüfung schuldhaft verursacht. In diesem Fall trägt der Partner die Kosten der Prüfung. Geltende Datenschutzvorschriften müssen von beiden Parteien eingehalten werden.

VIII. Verbotene Handlungen

a. Verbotene Inhalte. Der Partner ist verpflichtet, die folgenden Handlungen in Bezug auf die Partnerangebote und/oder Partnerdaten, insbesondere in Bezug auf alle Inhalte, die von dem Partner bereitgestellt und auf der HomeToGo Plattform angezeigt werden, zu unterlassen: 

  • Erstellung von Material unzüchtiger oder sexueller Natur (explizit oder implizit), das gegen den Jugendschutz und allgemeine Persönlichkeitsrechte verstößt;
  • die Verbreitung extremistischer, verfassungsfeindlicher oder gefährlicher Materialien;
  • die Verbreitung von obszönem Material oder von Material mit gewalttätigem Inhalt.

b. Missbrauch. Darüber hinaus ist der Missbrauch der Angebote und der Dienste der HomeToGo Gruppe verboten, insbesondere die folgenden Handlungen:

  • die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen;
  • betrügerische Leistungen;
  • die (automatische) Weiterleitung von Benutzern, die über die HomeToGo Plattform kommen, von den Detailseiten der Partnerangebote zu einer Liste mit Suchergebnissen auf der Partner-Plattform oder einer Mobil-App des Partners;
  • das (automatische) Starten von Vergleichsfunktionen, Pop-Unders oder anderer Anzeigen für Benutzer, die von der HomeToGo Plattform kommen;
  • die Nutzung von Diensten auf eine Weise, die in Beschädigung der Geräte resultiert oder zu einem Funktionsausfall der Dienste führen kann;
  • die Verbreitung von Viren oder sonstigem bösartigen Code;
  • teilweise oder vollständige Plagiate der Dienste;
  • die Offenlegung oder Rekonstruktion von Quellcode für missbräuchliche oder kommerzielle Zwecke;
  • Parsing und automatisiertes Auslesen von Software, Verzeichnissen, Daten und Inhalten der HomeToGo Gruppe und ihrer Dienste sowie jener ihrer Beteiligungsgesellschaften und deren Dienste;
  • die Verwendung oder die Integration externer Apps oder anderer Inhalte, die jugendgefährdendes oder illegales Material anzeigen oder verbreiten â€“ im ersteren Fall insbesondere, wenn die Durchsetzung von Altersbeschränkungen nicht sichergestellt ist.

IX. Folgen von Verstößen und Beilegung

a. Folgen. Sofern hinreichender Verdacht besteht, dass der Partner gegen

  • seine Vertragspflichten unter dieser Vereinbarung;
  • die Rechte Dritter;
  • das Gesetz oder die Moral verstößt;

oder 

  • wiederholt Beschwerden von Kunden erhalten hat oder
  • schlechte Rezensionen für Partnerangebote,

kann die HomeToGo Gruppe nach alleinigem Ermessen zum Schutz der Kundeninteressen oder der Interessen anderer Vertragspartner oder der HomeToGo Plattform vor dem Eintreten signifikanten Schadens unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Partners die folgenden angemessenen Maßnahmen ergreifen:

  • Warnung des Partners;
  • Entfernung der Partnerangebote oder Partnerdaten von der HomeToGo Plattform;
  • zeitweise oder dauerhafte Sperrung des Kontos des Partners;
  • Änderung der Rangfolge der Partnerangebote.

Die aufgeführte Reihenfolge der individuellen Maßnahmen stellt keine Bewertung oder strenge Rangfolge dar und ist für die HomeToGo Gruppe dementsprechend nicht bindend.

b. Folgen für HomeToGo Payment bezogene Verstöße. Wenn der Partner zahlungsbezogene Dienste der HomeToGo Gruppe (sog. HomeToGo Payment), wie in Abschnitt 2 (j) letzter Satz erwähnt, nutzt, ist die HomeToGo Gruppe berechtigt, das Recht geltend zu machen, einen Teil des Guthabens des Partners für den gesetzlich oder vertraglich zulässigen Zeitraum, mindestens 30 Tage, zurückzuhalten, bis der Sachverhalt des potenziellen Verstoßes vollständig geklärt und behoben wurde. Darüber hinaus behält sich die HomeToGo Gruppe das Recht vor, von dem Partner weitere Dokumente und Nachweise zu fordern, die zur Klärung der strittigen Transaktionen erforderlich sind, sowie auf die Mitwirkung des Partners zu bestehen.

c. Beilegung. Falls und soweit der Partner wünscht, sich über eine auf Grundlage dieser Vereinbarung ergriffenen Maßnahme zu beschweren, kann der Partner [email protected] kontaktieren. Die HomeToGo Gruppe wird mit dem Partner kooperieren, um eine Beilegung von Streitigkeiten in gutem Glauben zu erreichen.

X. Laufzeit und Kündigung

a. Laufzeit. Die Vereinbarung tritt entweder mit der Annahme des Auftrags durch HomeToGo oder mit Opt-In, sofern solch ein Opt-In über die Software verfügbar ist, in Kraft. Im Falle der Annahme eines Aauftrags ist die Vereinbarung für ein (1) Jahr ab dem Datum des Auftrags gültig und verlängert sich fortwährend und stillschweigend um einen Zeitraum von einem (1) weiteren Jahr, sofern nicht eine der Parteien sie mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Zur Beseitigung jeden Zweifels: Eine Kündigung der AGB und/oder des Auftrags resultiert in einer Kündigung der gesamten Vereinbarung. Im Falle eines Opt-Ins über eine Software, bleibt die Vereinbarung gültig, bis der Partner die Vereinbarung durch Opt-Out über die Software kündigt. 

b. Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung innerhalb des ersten Jahres dieser Vereinbarung ist HomeToGo oder das jeweilige Unternehmen der HomeToGo Gruppe berechtigt, die Kosten zu fordern, die für die technische Integration des Partners entstanden sind. 

c. Wirkung der Kündigung. Nach einer Kündigung dieser Vereinbarung werden alle zugehörigen Partnerangebote deaktiviert und sobald technisch machbar von der HomeToGo Plattform entfernt. Eine Kündigung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gebühren für relevante Transaktionen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits verarbeitet wurden oder in der Zeit zwischen Kündigung und Deaktivierung verarbeitet wurden, die noch nicht bezahlt wurden. Darüber hinaus bleiben die Bestimmungen der Abschnitte 4, 5, 6 und 8 dieser AGB auch nach der Kündigung wirksam.

XI. Schlussbestimmungen

a. Vorrang. Bei Abweichungen zwischen dem Auftrag und den AGB sind die Bedingungen des Auftrags maßgebend. 

b. Form und Mitteilungen. Änderungen oder Zusätze zu dieser Vereinbarung (einschließlich Kündigung) müssen schriftlich erfolgen (E-Mail ist ausreichend). 

c. Auslagen. Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind sämtliche Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung und der Durchführung der hierin angedachten Transaktionen von der Partei zu tragen, der solche Kosten und Auslagen entstehen.

d. Änderungen. HomeToGo behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, insbesondere aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung. Der Partner erklärt sich hiermit mit solchen Änderungen einverstanden, sofern er nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Benachrichtigung durch HomeToGo per E-Mail, Informationen auf ihrer Website oder einem anderen angemessenen Mittel (z.B. Information über die Schnittstelle des Softwareanbieters, sofern zutreffend) Widerspruch erhebt. 

e. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus und in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, ist Berlin, Deutschland.

f. Übertragung. Der Partner darf ohne vorherige schriftliche Einwilligung von HomeToGo Rechte oder Pflichten unter dieser Vereinbarung nicht ganz oder teilweise an einen Dritten abtreten, übertragen, erneuern, in Unterlizenz vergeben, sofern im Auftrag nicht anderweitig vereinbart. Dennoch kann jede Partei diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung, Konsolidierung, einem Kontrollwechsel oder einem Verkauf im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte auf den überlebenden Rechtsträger unter der Voraussetzung abtreten, dass der überlebende Rechtsträger kein direkter Konkurrent ist oder die andere Partei und der Abtretungsempfänger sich schriftlich damit einverstanden erklären, durch diese Vereinbarung gebunden zu sein.

g. Salvatorische Klausel. Falls einzelne Bestimmungen in der Vereinbarung ungültig werden sollten, wirkt sich dies nicht auf die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung aus. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmungen oder um Lücken zu füllen, werden die Parteien eine entsprechende Vereinbarung treffen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien beabsichtigt haben, und was dem entspricht, was in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Absicht dieser Vereinbarung vereinbart worden wäre, wenn die fragliche Angelegenheit bereits früher in Erwägung gezogen wäre.

     

Version 7 – Stand: 1. Januar 2022

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