Aktuell wird viel über die steigenden Energiepreise und explodierende Kosten gesprochen und in den Medien geschrieben. HomeToGo hat für dich ein paar Fragen zusammengetragen, die dir helfen sollen, den kommenden Urlaub noch besser zu planen.
Darf der Vermieter nach der Buchung oder nach dem Aufenthalt Kosten nachberechnen?
Es kommt darauf an, was in den jeweiligen Vertragsbedingungen steht. Der Vermieter kann nicht einfach nachträglich und einseitig gestiegene Energiekosten auf den Gast übertragen, wenn eine Pauschale für Energiekosten vereinbart war und/oder Energiekosten ohnehin im Gesamtpreis abgegolten sind.
Es ist zu erwarten, dass die steigenden Energiekosten bei Buchungen zum Teil auf die Mieter in Form einer gestiegenen Pauschale umgelegt werden.
Müssen sich Reisende auf eine Heizkostenpauschale oder andere Zusatzkosten aufgrund erhöhter Nebenkosten im Ferienhaus einstellen?
Die Heizkosten sowie die Stromkosten wurden in der Regel bereits vor der aktuellen Energiekrise auf den Gast in einer Pauschale umgelegt bzw. waren und sind im Gesamtpreis enthalten. Teilweise wurde aber auch schon in vielen Ländern, zum Beispiel in Dänemark, seit Jahren verbrauchsabhängig abgerechnet.
Je nach Reiseland und Anbieter kann es variieren, ob vor Ort zusätzliche Kosten nach Verbrauch anfallen. Wie hoch diese Kosten zum Beispiel bei Strom- oder Wasserverbrauch sind, muss aber bei der Buchung klar bestimmt worden sein und kann nicht einseitig angepasst werden. So müssen zum Beispiel die Preise pro kWh bei Strom oder pro Kubikmeter bei Wasser für den Gast bei der Buchung klar erkennbar sein.
Es ist durchaus damit zu rechnen, dass einige Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen die gestiegenen Energiekosten auf die Reisenden umlegen werden.
Dürfen Reisende im Ferienhaus so viel heizen wie sie wollen?
Grundsätzlich darf ein Gast so viel heizen, wie er oder sie möchte. Allerdings ist es gerade in der heutigen Zeit ratsam, auch im Ferienhaus auf die üblichen Energiespartipps zu achten und nicht unnötig und über die Maßen zu heizen.
Darf der Vermieter die Raumtemperatur begrenzen oder andere Hausregeln zum Thema Energieverbrauch aufstellen?
Ob der Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses die Raumtemperatur begrenzen darf und auf welchen Wert, hängt von den jeweiligen regionalen und nationalen Gesetzen oder Rechtsprechung ab. In Deutschland ist ein Vermieter zum Beispiel verpflichtet, eine Mindestraumtemperatur zu ermöglichen. Solche Vorgaben bestehen aber nicht in jedem Land.
Viele Vermieter weisen auf sparsame Nutzung der Elektrogeräte hin oder empfehlen bestimmte Hausregeln zum Energiesparen. Verpflichtende Hausregeln, wie lange zum Beispiel das Licht brennen darf, sind aber nicht möglich und würden wohl auch eher dazu führen, dass die jeweilige Ferienunterkunft nicht mehr gebucht werden würde.
Tipps zum Energiesparen
- Grundsätzlich solltest du dich so verhalten wie Zuhause und Wasser und Licht ausschalten, wenn sie nicht genutzt werden.
- Man sollte warme Kleidung anziehen, anstatt im Winter im T-Shirt in der Ferienwohnung zu sitzen. Die Zimmertemperatur muss im Winter nicht bei 25°C liegen, sondern jedes Grad weniger spart Energie.
- Beim Lüften gilt die Faustregel: Stoßlüften statt Fenster dauerhaft geöffnet lassen.
- Elektrogeräte, die nicht genutzt werden, sollten ausgeschaltet werden, anstatt auf Stand-By zu bleiben. Auf elektrische Dekoration kann man oft verzichten, wie zum Beispiel ein Zier-Kamin, der keine Heizleistung hat, sondern nur leuchtet.
- Beim Kochen sollte man den Deckel auf den Topf legen, damit weniger Energie zum Erhitzen der Speisen benötigt wird.
- Wenn man sich im Urlaub eine Ferienhaus mit Sauna gönnt, sollte man diese bewusst nutzen, und nicht zum Beispiel aus Bequemlichkeit schon morgens einschalten, wenn sie erst abends genutzt wird.
Achtung: Die hier gegebenen Tipps stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar und ersetzen nicht vertragliche Vereinbarungen der Buchung.